Berufungserfolg für Lutz Battke
Berufungserfolg für Lutz Battke
bei der Gerichtsverhandlung in Magdeburg !
“Unseriös” war eines der Adjektive, die der Präsident Dr. Benndorf vom Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Arbeitsweise des Landesverwaltungsamtes (LVA) sich gehalten sah, zu benutzen. Die im Widerrufsbescheid angeführten Gründe, so das Gericht weiter, seien nicht zu greifen. Selbst der anwaltliche Vertreter des Landesverwaltungsamtes sprach in diesem Zusammenhang von “Nebel”. Er bemühte sich jedoch im Ergebnis ohne Erfolg, aus dem Nebel noch etwas Greifbares zu machen. Zumindest das OVG ließ sich von den Bemühungen des LVA-s und seiner hochkarätigen anwaltlichen Vertretung nicht beeindrucken.
Das OVG bestätigte eindrucksvoll das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle, welches die Widerrufsverfügung gegen Lutz Battke zur Entfernung aus dem Amt des Bezirkschornsteinfegermeisters im Kehrbezirk Nr. 16 des Burgenlandkreises in Laucha aufgehoben hatte. Allerdings ließ das OVG die Revision gegen sein eigenes Urteil zu, denn es geht vom Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage aus. So solle die Möglichkeit für eine bundeseinheitliche Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eröffnet werden. Das unterlegene Landesverwaltungsamt muß deshalb prüfen, ob dieser Weg begangen werden soll. Im Falle einer weiteren Niederlage hätte sich das hochverschuldete Land Sachsen-Anhalt dann einmal mehr, dieses mal bundesweit, blamiert.
Andreas Karl ProzessbeobachterMagdeburg, den 10.11.2011
im Auftrag der NPD-Fraktion im Kreistag des Burgenlandkreises
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